Schöne Mauer Auf Grundstücksgrenze Bilder. Bestehen grenzeinrichtungen zwischen zwei benachbarten grundstücken (z.b. Die mauer muss nur ordentlich errichtet sein.
Als sichtschutz sollte die höhe von mauer oder zaun in etwa 170 cm bis 190 cm betragen.
Grundsätzlich gilt in den meisten bundesländern, dass mauern an der grundstücksgrenze (als sogenannte einfriedung) mindestens 1,20 m hoch sein müssen und höchstens 1,80 m hoch sein dürfen. Selbst wenn die mauer von ihrer funktion her die voraussetzungen für eine gemeinsame grenzeinrichtung i.s.d. § 921 bgb erfüllen sollte, finden die vorschriften der §§ 921, 922 bgb deshalb keine anwendung, weil nicht festgestellt werden kann, daß die klägerin oder deren rechtsvorgänger dem bau der mauer auf dem grundstück der klägerin zugestimmt haben. Als sichtschutz sollte die höhe von mauer oder zaun in etwa 170 cm bis 190 cm betragen.